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Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain:
www.so-ist-soest.de
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Leider haben noch nicht alle Grafiken, Bilder oder Objekte einen entsprechenden Alternativtext. Wir sind gerade dabei, diese nachzuarbeiten. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider verfügen unsere Videos nicht über die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder Ton. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Textalternativen für Videos.
Leider ist eine synchrone Schaltung von Audiodeskriptionen bei Videos aktuell technisch nicht möglich. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Audiodeskriptionen und Textalternativen für Videos.
Leider trifft eine oder mehrere Aussagen zu: 1. Textabsätze sind nicht mit geeigneten Absatz-Elementen ausgezeichnet. 2. Zur Schaffung von Textabsätzen werden anstelle von Absatz-Elementen doppelte Zeilenumbrüche verwendet. 3. Leerzeichen werden zur Schaffung von Spalten eingesetzt. Wir arbeiten schnellstmöglich an der Umsetzung und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider können wesentliche Inhalte und Funktionen in Firefox oder Chrome mit der Tastatur nicht erreicht oder nicht bedient werden. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Die verwendete Markup-Sprache HTML wird leider nicht überall korrekt eingesetzt. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Fehler und bedanken uns für Ihre Geduld.
Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Diese sollen, so schnell wie es uns möglich ist, folgen.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Diese Erklärung wurde am 28.4.2025 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse wmssstd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle:
mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd
Wir haben einige Bedienungshilfen für die Webpräsenz für Sie zusammen gestellt.