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Gästeführungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Gästeführungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Gästeführungen, bei denen die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH/Tourist Information Soest (TIS) ausschließlich als Vermittler auftritt.

1.2 Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der TIS als Vermittler.

1.3. Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die AGB der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH für alle touristischen Angebote.

2. Leistungen der TIS als Vermittler

2.1 Die TIS tritt gegenüber dem Besteller ausschließlich als Vermittler auf. Es kommt zwischen TIS und dem Gast ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB zustande.

2.2 Umfang und Art der vom Gästeführer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.

3. Vertragsabschluss und Vermittlung

3.1. Vertragspartner sind der Besteller und der Gästeführer.

3.2. Mit seiner schriftlichen Anmeldung (Online-Formular, Mail, Brief etc.) bietet der Besteller den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf Grundlage der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Informationen durch die TIS, des Internets und auf Basis dieser AGB verbindlich an.

3.3. Besteller, die für und im Auftrag einer Gruppe buchen, gelten als alleinige Auftraggeber und unterliegen damit der Zahlungspflicht.

3.4. Der Vermittlungsvertrag mit der TIS kommt – nach Zustimmung des Gästeführers - mit der Annahme der Anfrage und einer Bestätigung durch die TIS als Vertreter des Gästeführers zustande. Der Gast wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (inkl. Leistungsbeschreibung, Geschäftsbedingungen) über den Vertragsabschluss informiert.

4. Abwicklung der Gästeführungen

4.1. Bei Überschreitung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen maximalen Teilnehmerzahl ist die Buchung weiterer Gästeführer erforderlich, ansonsten ist der Gästeführer berechtigt auch noch unmittelbar vor Beginn der Führung, vom Vertrag zurückzutreten oder – wenn ein zweiter Gästeführer nicht erreichbar ist einen Vergütungsanspruch in doppelter Höhe geltend zu machen.

4.2. Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten. Danach kann in Absprache mit dem Gästeführer die Führung gegen Aufpreis verlängert werden.
Ein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises besteht nicht.

4.3. Erscheint der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt, bemüht sich die TIS zu den üblichen Öffnungszeiten um kurzfristige Vermittlung eines anderen Gästeführers. Ein Honoraranspruch des ursprünglich vermittelten Gästeführers besteht nicht.

5. Bezahlung

5.1. Das Honorar für die Gästeführung ist im Regelfall bar im Anschluss an die Führung an den Gästeführer zu zahlen. Bei vorab vereinbarter Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro pro Führung durch den jeweiligen Gästeführer erhoben.

5.3. Für fremdsprachige Führungen wird ein Zuschlag in Höhe von 10,00 Euro pro Gästeführer erhoben.

5.4 Verlängerungen von Gästeführungen werden mit 15,00 Euro pro angefangener halber Stunde in Rechnung gestellt.

6. Stornierung/Änderungen der Buchung

6.1. Die Stornierung einer Führung nach Vertragsabschluss ist in schriftlicher Form an die TIS zu richten.

6.2. Eine kostenlose Stornierung /Umbuchung ist bei der TIS bis spätestens 48 Stunden vor Beginn einer Gästeführung möglich. Danach fällt bei Stornierung ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Führungspreises an.
Ist der Gästeführer einsatzbereit zur Stelle und fällt die vorgesehene Führung aus, wird das volle Führungshonorar fällig.

7. Sorgfaltspflichten des Bestellers

7.1. Die Teilnahme an einer Gästeführung erfolgt stets auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer sind insbesondere für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich.

7.2. Eine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer wird nicht übernommen. Diese liegt zu jeder Zeit bei den erziehungsberechtigten Begleitpersonen oder gesetzlichen Vertretern.

7.3. Bei Rundfahrten mit dem eigenen Reisebus, ist vom Besteller dafür Sorge zu tragen, dass dem zusteigenden Gästeführer ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie ein Mikrophon zur Verfügung stehen. Andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt – ohne Verlust seines Honoraranspruchs – zu verweigern.

8. Haftung

8.1 Die TIS übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Verträge.

8.2 Die TI haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung.

8.3. Der Gästeführer haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch ihn selbst beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gilt auch nicht für solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in den Fällen des Satzes 3 jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, soweit sie nicht in der Bestellung schriftlich vereinbart wurden.

9.3. Bild- und Tonaufnahmen des Gästeführers sowie Mitschnitte des Führungsinhalts sind nur mit Genehmigung des Gästeführers gestattet.

9.4 Gerichtsstand ist Soest.

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