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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirtschaft & Marketing Soest GmbH

Für die Erbringung von touristischen Angeboten durch die Wirtschaft & Marketing Soest GmbH gelten die nachfolgenden AGB. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Wirtschaft & Marketing Soest GmbH/hier: Tourist Information Soest (TIS).

1. Abschluss des Buchungsvertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Reiseantritt bietet der Kunde den Abschluss eines Buchungsvertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der AGB verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die TIS zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung. Meldet ein Kunde weitere zusätzliche Teilnehmer mit an, haftet er für deren vertragliche Verpflichtungen ebenso wie für seine eigenen.

2. Bezahlung

2.1 Die Bezahlung erfolgt nach Vertragsabschluss ( und bei Pauschalarrangements nach Zugang des Sicherungsscheins) gemäß der ausgewiesenen An- und Bezahlungsmöglichkeiten. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag muss bis acht Tage vor Beginn des touristischen Angebotes auf dem Konto der TIS gutgeschrieben sein.

2.2 Wird der fällige Betrag trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist die TIS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit entsprechenden Kosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren. Die bereits geleisteten Zahlungen des Kunden sind gem. § 651k BGB durch den Sicherungsschein insolvenzgesichert.

3. Leistungen, Leistungsänderungen vor Vertragsabschluss

3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des betreffenden touristischen Angebotes in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden. Bezüglich der Buchungsausschreibung behält sich die TIS gem. § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ebenso behält sich die TIS vor, den Buchungspreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn das vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Angebot nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von der TIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die von der Buchungsausschreibung oder Buchungsbestätigung abweichen.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Buchungsleistungen, die von der TIS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Angebots nicht beeinträchtigen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Hinterlegung von Reiseunterlagen

5.1 Der Kunde ist berechtigt in schriftlicher Form vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 In diesem Fall kann eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und sonstige Aufwendungen von der TIS verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Buchungspreis unter Abzug des Wertes der von der TIS, bzw. deren Leitungsträgern gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die TIS durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Buchungsleistungen erwerben kann. Die TIS kann diesen Anspruch wahlweise konkret oder pauschalisiert berechnen.

5.3 Eine pauschalisierte Entschädigung in Prozent des Angebotspreises wird wie folgt erhoben:

5.4 Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%. Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%. Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%. Vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% ab 7. Tag vor Reiseantritt 80% ab Nichtantritt 90% des Gesamtreisepreises.

5.5 Im Fall von Umbuchungen wird ein Umbuchungsentgelt von 15 €. erhoben. Umbuchungen sind nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

6. Rücktritt und außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages durch die TIS

6.1 Der TIS ist es vorbehalten, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die jeweils vorgegebene Mindesteilnehmerzahl unterschritten wird.

6.2 Nach Beginn des Angebots ist die TIS berechtigt, den Buchungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Angebots ungeachtet einer Abmahnung durch die TIS nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigt die TIS unter diesen Voraussetzungen, so bleibt der Anspruch auf den Buchungspreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen wegen nicht in Anspruch genommenen Leistungen erhalten. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung.

8. Kündigung bei höherer Gewalt

Wird das Angebot infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TIS als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz nach § 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung, Mängelanzeige bei touristischen Angeboten

Der Kunde hat unverzüglich den betroffenen Leistungsträger und die TIS über auftretende Mängel zu informieren. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Angebotspreises nicht ein. Die TIS kann die Organisation der Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Auch kann die TIS in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wird ein touristisches Angebot infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die TIS innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Buchungsvertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Vor der Kündigung ist eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, sofern Abhilfe möglich ist.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eventuelle Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung der TIS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Angebot und Kunde auf den dreifachen Angebotspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die TIS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Der Leistungsträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Beanstandungen sind an Ort und Stelle unverzüglich zu nennen.

11.3 Die TIS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Unterkunft, Restaurantbesuch, Transfers, Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Angebotsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.

11.4 Die TIS haftet, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht durch die TIS ursächlich war.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Buchungsvertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Angebotes gegenüber der TIS schriftlich geltend zu machen.

12.2 Buchungsvertragliche Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TIS, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem das Angebot nach dem Vertrag enden sollte.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Rechtsgeschäfts mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

14. Sonstiges

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Gerichtsstand ist Soest.

Allgemeine Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen (AGV)
der Tourist Information Soest (TIS)

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