Shopping Vreithof
Citymanagement

Sofortprogramm

Die Stadt Soest hat sich 2023 erfolgreich um Mittel aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ beworben.

Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 auslief.

Die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH kann nun im Auftrag der Stadt Soest leerstehende Ladenlokale anmieten und für einen (durch die Fördermittel) deutlich reduzierten Mietzins untervermieten. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 % reduzieren.
  • Die bisherige Kaltmiete für das Ladenlokal wird mit Hilfe der Fördermittel subventioniert und auf bis zu 20 % für eine neue Nutzung reduziert.
  • Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe von dem Untermieter bzw. der Untermieterin getragen werden.
  • Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate bzw. bis maximal 31.12.2026 geschlossen werden.
  • Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich Untermietende und Eigentümer/in untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
  • Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich und für Ladenlokale die sich im definierten Konzentrationsbereich befinden.
  • Wichtig: Für Ladenlokale, die bereits über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.

Im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" konnten neun Leerstände innerhalb des Konzentrationsbereichs erfolgreich mit Hilfe des Förderprogramms belebt werden.

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