Shopping Vreithof
Citymanagement

Sofortprogramm

Die Stadt Soest hat sich 2020 und 2021 erfolgreich um Mittel aus dem NRW-Förderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW" beworben.

Mit diesen Fördergeldern ermöglicht das Land NRW den teilnehmenden Städten und Kommunen die Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den Innenstädten.
Die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH kann nun im Auftrag der Stadt Soest entsprechende Ladenlokale anmieten und für einen (durch die Fördermittel) deutlich reduzierten Mietzins untervermieten. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 % reduzieren.
  • Die bisherige Kaltmiete für das Ladenlokal wird mit Hilfe der Fördermittel subventioniert und auf 20 % für eine neue Nutzung reduziert.
  • Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe von dem Untermieter bzw. der Untermieterin getragen werden.
  • Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate bzw. bis maximal 31.12.2023 geschlossen werden.
  • Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich Untermietende und Eigentümer/in untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
  • Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich und für Ladenlokale die sich im definierten Konzentrationsbereich befinden.
Bisher konnten fünf Leerstände in der Brüderstraße und Marktstraße erfolgreich mit Hilfe des Förderprogramms belebt werden, weitere Projekte laufen.

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